Öffentliche Schulen und
staatlich anerkannte Privatschulen sind von den Gebühren befreit. Das gleiche gilt für
Einrichtungen, in denen die Kreisbildstellen zu Zwecken der Jugend- und
Erwachsenenbildung in Anspruch genommen werden. Für eine gewerbliche oder
im Interesse Einzelner liegende Inanspruchnahme gelten die unten
aufgeführten Gebühren. Medien sind gebührenfrei.
Die Gebühren gelten
für je einen Entleihvorgang.
Für Schäden haftet der
Entleiher in Höhe der Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungskosten.
Dies gilt auch, wenn Gebührenfreiheit besteht.