Unter ungeheuerem Volkszulaufe
fand am 3. Januar 1807 die letzte Hinrichtung in Illertissen statt. Sie
wurde auf einem Feld westlich vom Weiher vorgenommen und kostete dem
Taglöhner Lorenz Simler aus Kirchdorf/Iller "Kopf und Kragen".
Er wurde vom Hofgericht zu Memmingen wegen Brandstiftung verurteilt. Wegen
der Schwere des Delikts war das damalige Landgericht Illertissen nicht
mehr zuständig, sondern durfte nur Untersuchung und Vollstreckung
vornehmen.
Die öffentliche Hinrichtung führte der
Scharfrichter Röhrle aus Erolzheim aus. Er vollstreckte das Urteil mit
einem Richtschwert. Der Kopf des zum Tod Verurteilten ruhte auf einem von
Zimmermeister Joseph Aichner hergestellten Schafott aus Eichenholz.
An die vielfach scheu gemiedene Person des
Scharfrichters wurden einst hohe Anforderungen gestellt. Verpflichtet war
der "unheimliche Mann" zu einem ehrbaren, stillen, frommen und
christlichen Lebenswandel. Ohne Erlaubnis der Herrschaft durfte der
Illertisser Scharfrichter keiner anderen Exekution beiwohnen, "noch
sonst aus der Herrschaft verreisen, besonders wann allhier einige um Leib
und Leben gefangen sitzen ..."
Außer als Scharfrichter fungierte der
gestrenge Mann, der als "unehrlich" galt und aus der
Stadtgemeinschaft ausgeschlossen blieb, als Aufseher beim Pferdehandel,
als Wasenmeister, als Hundehalter und zur Jagd Verpflichteter. In der
Regel waren die Scharfrichter wohlhabende und mitunter gar reiche Leute.
Die Entlohnung war für die damalige Zeit nicht schlecht. Von der Gemeinde
erhielt der Scharfrichter ein Wartgeld von jährlich 15 Gulden, freie
Wohnung im Wasenmeister-Haus, von jedem Haus in der Herrschaft drei
Kreuzer und die Haut des Viehs. Von der Herrschaft erhielt er für eine
Exekution mit Schwert oder Strang 25 Gulden, "wann einer durch das
Schwert hingerichtet und sodann verbrannt wird, 35 Gulden", für eine
Exekution mit dem Rad 40 Gulden, "für einen Kopf auf den Galgen zu
spitzen", 2 Gulden, für das Herunterlassen eines Gehenkten 3 Gulden,
für das Begraben eines toten Sünders 1 Gulden und für das
"Hinwegtun" eines Selbstmörders 10 Gulden.
Ungeachtet der guten Entlohnung für die
blutige Arbeit war das Dasein eines Scharfrichters nicht leicht. Er war im
Wesentlichen darauf angewiesen, mit seinesgleichen zu verkehren. Er galt
als unfähig, einer Zunft anzugehören oder ein Amt zu bekleiden. Im
Gasthaus hatte der Scharfrichter an einem besonderen Tisch zu sitzen und
aus einem eigenen Krug ohne Deckel zu trinken. Die Trennung wirkte sich
bis zum Friedhof hinaus aus, wo es eigene Ruhestätten für die
Scharfrichter gab. In Illertissen waren sie zwischen Gruftkapelle und
Kirchturm.
Eines guten Rufes als Scharfrichter
erfreute sich Johann Sorg, der 1765 die Erlaubnis erhielt, den
Scharfrichterdienst in Illertissen zu übernehmen. Die Montfort´sche
Regierung zu Tettnang bezeugte ihm, dass er 1762 auf der Richtstatt in
Tettnang eine arme Sünderin "mit einem Schwertstreich vom Leben zum
Tod sehr glücklich und behend gebracht" habe. Damit sei von Sorg
sein "Meisterstück" vollbracht worden.
Aus: "Der Heimatfreund", eine
Beilage der Illertisser Zeitung 1967